Diese Seite soll sich vorrangig an Behörden richten, die in ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Fledermäusen konfrontiert werden. Fledermäuse werden aufgrund ihrer nächtlichen und heimlichen Lebensweise vielfach übersehen und können dadurch von verschiedenartigsten Vorhaben oder Projekten beeinträchtigt werden. Hierzu zählen u.a.:
- Sanierung und Abbruch von Gebäuden, Bauwerken, Industrie- und Stallanlagen, Brücken, Durchlässen
- Kirchensanierungen
- Baum- und Alleenfällungen
- Straßenneubau, Straßenausbau
- Errichtung / Erweiterung von Windparks, Repowering
Da die gängigen Untersuchungsstandards wie HVA und Eingriffs-Empfehlungen (LUNG M-V) für viele Vorhaben unzureichend sind, haben wir eigene Methodenstandards entwickelt, die sich an den aktuellen Erfordernissen orientieren.
Zudem kann das Merkblatt "Artenschutz bei Baumaßnahmen in der Hansestadt Rostock" zur ersten Einordnung der anstehenden Problematik heran gezogen werden. Es beschreibt an Hand einiger baulicher Fallbeispiele die jeweiligen Berührungspunkte mit dem Artenschutz und nennt die betroffenen Tierarten, die Verbotstatbestände sowie den Handlungsbedarf der Vorhabenträger.
Sollten sich Ihrerseits Fragen ergeben, scheuen Sie nicht davor zurück uns zu kontaktieren (Kontakt). Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Informations- und Hinweisblätter
Methodenstandards:
Planungshilfe:
- "Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse" - Leitfaden für Straßenbauvorhaben (Hrsg.: Freistaat Sachsen)